Offene Leitungen in Mietwohnungen - Was ist erlaubt?

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Offene Leitungen in Mietwohnungen - Was ist erlaubt?

Sobald in einer Mietwohnung Wände geöffnet, Schlitze gestemmt oder Verkleidungen entfernt werden, stellt sich die Frage, wie mit offenen Leitungen umzugehen ist. Grundsätzlich gilt: Sie dürfen als Mieterin oder Mieter keine Eingriffe in die Bausubstanz vornehmen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen. Das trifft auch auf Elektro-, Wasser- und Heizungsleitungen zu. Wer eigenmächtig offene Leitungen legt, Kabel freilegt oder Rohre ohne Absprache verändert, riskiert eine Abmahnung, Schadensersatzforderungen oder im schlimmsten Fall die Kündigung. Erlaubt sind dagegen geringfügige Anpassungen, die ohne Eingriff in die Substanz auskommen, etwa das Verlegen von Kabelkanälen für die eigene Lampe oder das Anbringen einer Steckdosenleiste. Wichtig ist immer: Fragen Sie vorher schriftlich beim Vermieter an, wenn Sie unsicher sind, und dokumentieren Sie den Zustand vor Beginn der Arbeiten mit Fotos.

Eine Sonderkonstellation entsteht, wenn der Vermieter selbst offene Leitungen hinterlässt, etwa nach einer unvollendeten Sanierung oder weil eine Wandverkleidung entfernt wurde. Dann sind Sie nicht verpflichtet, diese Mängel selbst zu beheben. Vielmehr können Sie eine Mängelanzeige stellen und den Vermieter auffordern, den vertragsgemäßen Zustand wiederherzustellen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, dürfen Sie unter Umständen die Miete mindern oder Aufwendungen geltend machen, die Ihnen durch die Beseitigung entstehen. Wichtig ist, dass Sie die Leitungen nicht eigenständig abklemmen oder isolieren, denn unsachgemäße Eingriffe an Elektro- oder Wasserinstallationen bergen erhebliche Sicherheitsrisiken und können Ihren Versicherungsschutz gefährden.


Bei genehmigten Umbauten, etwa einer neuen Küchenzeile oder einer zusätzlichen Leitung für ein Gerät, sollten Sie darauf achten, dass die Arbeiten von einer Fachkraft ausgeführt werden und die offenen Leitungen anschließend fachgerecht verkleidet oder in dafür zugelassenen Kanälen geführt werden. Klären Sie vorab, ob die Änderung bei Ihrem Auszug rückgängig gemacht werden muss. Halten Sie alle Absprachen mit dem Vermieter schriftlich fest, damit es später keine Streitigkeiten gibt. Letztlich gilt: Solange Sie keine Substanz verändern und die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt, sind Sie auf der sicheren Seite.  E-book-konferenz  hilft ein Blick in den Mietvertrag oder eine Rückfrage beim örtlichen Mieterverein.